Baumaschinenschein für Anfänger
Zweitägige Grundausbildung zum sicheren Führen von Baumaschinen mit theoretischer und praktischer Prüfung für Bediener ohne/wenig Vorerfahrung
Dauer: 2 Tage
Sprache:
Deutsch
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften
- Voraussetzungen zum Führen und Bedienen von Erdbaumaschinen
- Aufbau, Funktion und unterschiedliche Bauarten von Baumaschinen
- Antriebsarten, Bedienelemente und Sicherheitseinrichtungen
- Standsicherheit, Tragfähigkeit und Kippsicherheit
- Sicherer Umgang mit Anbaugeräten und Arbeitsausrüstungen
- Gefährdungen beim Einsatz von Baumaschinen
- Verkehrswege, Bodenbeschaffenheit und Umgebungsbedingungen
- Sicheres Arbeiten auf Baustellen und in der Nähe anderer Personen
- Gefährdungen durch Baugruben, Böschungen und unterirdische Leitungen
- Tägliche Einsatzprüfung, Wartung und sicherer Betrieb
- Verhalten bei Unfällen, Störungen und besonderen Gefahrensituationen
Praktische Ausbildung
- Einweisung in die Schulungsmaschine (Bagger und Radlader)
- Durchführung der täglichen Einsatzprüfung
- Bedienung der Steuer- und Sicherheitseinrichtungen
- Fahr-, Lenk- und Rangierübungen
- Sicheres Positionieren und Aufstellen der Baumaschine
- Durchführung grundlegender Arbeitsbewegungen
- Sicheres Aufnehmen, Bewegen und Absetzen von Materialien
- Umgang mit Anbaugeräten und Arbeitsausrüstungen
- Sicheres Arbeiten unter Berücksichtigung der Standsicherheit
- Sicheres Abstellen und Sichern der Baumaschine
Abschlussprüfung
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
- Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahre)
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht folgen und die Prüfungen selbstständig absolvieren zu können
Hinweis: Eine vorherige Fahrerfahrung mit Baumaschinen ist für diese Grundausbildung nicht erforderlich
Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie dem Bestehen beider Abschlussprüfungen erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis für Erdbaumaschinen als Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation.
Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage des DGUV Grundsatzes 301-005.