Kranschein für Brücken- und Säulenkrane
Eintägige Grundausbildung zum sicheren Bedienen von Brücken- und Säulenkrane mit theoretischer und praktischer Prüfung für Bediener mit und ohne Vorerfahrung.
Dauer: 1 Tag
Sprache:
Deutsch
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften
- Voraussetzungen zum Führen und Bedienen von Kranen
- Aufbau, Funktion und unterschiedliche Bauarten von Kranen
- Antriebsarten, Bedienelemente und Sicherheitseinrichtungen
- Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastschwerpunkt
- Traglastdiagramme und zulässige Belastungen
- Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und deren sichere Verwendung
- Sicheres Anschlagen und Transportieren von Lasten
- Gefährdungen beim Kranbetrieb und durch schwebende Lasten
- Verständigung zwischen Kranführer, Anschläger und Einweiser
- Verkehrswege, Sicherheitsabstände und betriebliche Verkehrsregeln
- Tägliche Einsatzprüfung und sicherer Betrieb
- Verhalten bei Unfällen, Störungen und besonderen Gefahrensituationen
Praktische Ausbildung
- Einweisung in den Schulungskran
- Durchführung der täglichen Einsatzprüfung
- Bedienung der Steuer- und Sicherheitseinrichtungen
- Auswahl und Überprüfung geeigneter Anschlagmittel
- Sicheres Anschlagen und Lösen von Lasten
- Heben, Senken und Verfahren von Lasten
- Sicheres Positionieren und Absetzen von Lasten
- Kontrolliertes Bewegen von Lasten und Vermeidung von Pendelbewegungen
- Verständigung und Zeichengebung beim Kranbetrieb
- Sicheres Rangieren und Arbeiten unter beengten Platzverhältnissen
- Sicheres Abstellen und Sichern des Krans
Abschlussprüfung
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
- Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahre)
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht folgen und die Prüfungen selbstständig absolvieren zu können
Hinweis: Eine vorherige Bedienerfahrung mit Krane ist für diese Grundausbildung nicht erforderlich
Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie dem Bestehen beider Abschlussprüfungen erhalten die Teilnehmer einen Kranführerausweis als Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation.
Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage des DGUV Grundsatzes 309-003.