Teleskopstaplerschein für Anfänger
Zweitägige Grundausbildung zum sicheren Führen von Teleskopstaplern mit theoretischer und praktischer Prüfung für Bediener ohne/wenig Vorerfahrung
Dauer: 2 Tage
Sprache:
Deutsch
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften
- Voraussetzungen zum Führen von Teleskopstaplern
- Aufbau, Funktion und unterschiedliche Bauarten von Teleskopstaplern
- Antriebsarten, Bedienelemente und Sicherheitseinrichtungen
- Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastschwerpunkt
- Lastdiagramme und Einfluss der Auslegerstellung auf die Tragfähigkeit
- Sicherer Umgang mit Lasten und unterschiedlichen Anbaugeräten
- Gefährdungen beim Einsatz von Teleskopstaplern
- Verkehrswege, Bodenbeschaffenheit und Umgebungsbedingungen
- Tägliche Einsatzprüfung und sicherer Betrieb
- Verhalten bei Unfällen, Störungen und besonderen Gefahrensituationen
Praktische Ausbildung
- Einweisung in den Teleskopstapler
- Durchführung der täglichen Einsatzprüfung
- Bedienung der Steuer- und Sicherheitseinrichtungen
- Fahr- und Lenkübungen
- Sicheres Rangieren auf unterschiedlichen Verkehrswegen
- Sicheres Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten
- Arbeiten mit dem Teleskopausleger in unterschiedlichen Auslegerstellungen und Hubhöhen
- Anwendung und Beachtung des Lastdiagramms
- Sicheres Positionieren und Abstellen des Teleskopstaplers
- Sichern gegen unbefugte Benutzung
Abschlussprüfung
- Theoretische Prüfung
- Praktische Fahrprüfung
- Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahre)
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht folgen und die Prüfungen selbstständig absolvieren zu können
Hinweis: Eine vorherige Fahrerfahrung mit Teleskopstaplern ist für diese Grundausbildung nicht erforderlich
Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie dem Bestehen beider Abschlussprüfungen erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis für geländegängige Teleskopstapler als Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation.
Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage des DGUV Grundsatzes 308-009.