Zusatzqualifikation II für Schubmaststapler
Halbtägige Zusatzausbildung zum sicheren Führen von Schubmaststaplern mit theoretischer und praktischer Prüfung für Bediener mit und ohne Vorerfahrung.
Dauer: 1/2 Tag
Sprache:
Deutsch
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften
- Voraussetzungen zum Führen von Schubmaststaplern
- Aufbau, Funktion und Besonderheiten von Schubmaststaplern
- Lenkungsarten, Fahrverhalten und gerätespezifische Bedienelemente
- Antriebsarten und Sicherheitseinrichtungen
- Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastschwerpunkt
- Besonderheiten beim Arbeiten in großen Hubhöhen
- Gefährdungen beim Einsatz in Hochregallagern und engen Verkehrswegen
- Sicherer Umgang mit Lasten und Lastaufnahmemitteln
- Verkehrswege, Sicherheitsabstände und betriebliche Verkehrsregeln
- Tägliche Einsatzprüfung und sicherer Betrieb
- Verhalten bei Unfällen, Störungen und besonderen Gefahrensituationen
Praktische Ausbildung
- Einweisung in den Schubmaststapler
- Durchführung der täglichen Einsatzprüfung
- Bedienung der Steuer- und Sicherheitseinrichtungen
- Fahr- und Lenkübungen
- Sicheres Rangieren auf beengten Verkehrswegen
- Sicheres Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten
- Ein- und Auslagern von Lasten in unterschiedlichen Regalhöhen
- Sicheres Arbeiten in Hochregalanlagen
- Sicheres Abstellen und Sichern des Schubmaststaplers
Abschlussprüfung
- Theoretische Prüfung
- Praktische Fahrprüfung
- Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahre)
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht folgen und die Prüfungen selbstständig absolvieren zu können
Hinweis: Eine vorherige Fahrerfahrung mit Schubmaststaplern ist für diese Grundausbildung nicht erforderlich
Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie dem Bestehen beider Abschlussprüfungen erhalten die Teilnehmer einen Zertifikat als Schulungsnachweis ihrer erworbenen Qualifikation sowie auf Wunsch den Eintrag im Führerschein.
Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage des DGUV Grundsatzes 308-001.