Zusatzqualifikation II für Seitenstapler
Halbtägige Zusatzausbildung zum sicheren Führen von Seitenstaplern mit theoretischer und praktischer Prüfung für Bediener mit und ohne Vorerfahrung.
Dauer: 1/2 Tag
Sprache:
Deutsch
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften
- Voraussetzungen zum Führen von Seitenstaplern
- Aufbau, Funktion und Besonderheiten von Seitenstaplern
- Unterschiedliche Bauarten und Einsatzbereiche
- Lenkungsarten, Fahrverhalten und gerätespezifische Bedienelemente
- Antriebsarten und Sicherheitseinrichtungen
- Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastschwerpunkt
- Besonderheiten beim Transport von Langgut und sperrigen Lasten
- Sicherer Umgang mit Lasten und Lastaufnahmemitteln
- Gefährdungen beim Einsatz von Seitenstaplern
- Verkehrswege, Sicherheitsabstände und betriebliche Verkehrsregeln
- Tägliche Einsatzprüfung und sicherer Betrieb
- Verhalten bei Unfällen, Störungen und besonderen Gefahrensituationen
Praktische Ausbildung
- Einweisung in den Seitenstapler
- Durchführung der täglichen Einsatzprüfung
- Bedienung der Steuer- und Sicherheitseinrichtungen
- Fahr- und Lenkübungen
- Sicheres Rangieren auf unterschiedlichen Verkehrswegen
- Sicheres Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten
- Transport von Langgut und sperrigen Lasten
- Sicheres Ein- und Auslagern von Lasten
- Rangieren und Positionieren unter beengten Platzverhältnissen
- Sicheres Abstellen und Sichern des Seitenstaplers
Abschlussprüfung
- Theoretische Prüfung
- Praktische Fahrprüfung
- Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahre)
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht folgen und die Prüfungen selbstständig absolvieren zu können
Hinweis: Eine vorherige Fahrerfahrung mit Seitenstaplern ist für diese Grundausbildung nicht erforderlich
Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie dem Bestehen beider Abschlussprüfungen erhalten die Teilnehmer einen Zertifikat als Schulungsnachweis ihrer erworbenen Qualifikation sowie auf Wunsch den Eintrag im Führerschein.
Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage des DGUV Grundsatzes 308-001.