Zusatzqualifikation Schlepper in Augsburg, Ingolstadt und Bayern
Ablauf der Schulung
Theorieausbildung
Theoretische Prüfung
Prüfungsfragen zum Ankreuzen mit jeweils drei Auswahlmöglichkeiten und bei Bedarf mündliche Prüfung.
Praxisausbildung
Erlernen des sicheren Fahrens, Rangieren und Stapeln mit dem Schlepper in verschiedenen Übungen.
Praktische Prüfung
Abschluss der Staplerausbildung durch die Fahrprüfung mit dem Gabelstapler. Prüfungsergebnisse werden direkt mitgeteilt.
Ziegler Leistungspaket
Warum ist die Zusatzqualifikation so wichtig?
Laut der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001 (“Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand”) dürfen nur Personen, die eine entsprechende Ausbildung mit Prüfung absolviert haben, selbstständig Flurförderzeuge bedienen. Für die Bedienung von speziellen Staplermodellen wie den Schlepper wird neben dem Staplerschein Stufe 1 eine Erweiterung (Zusatzqualifikation II) benötigt, die in den Staplerschein eingetragen wird.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Auch wenn Sie bereits einen Staplerschein besitzen, ist eine Zusatzqualifikation für Schlepper erforderlich, sobald Sie diesen speziellen Staplertyp bedienen möchten. Der Schlepper unterscheidet sich in seiner Bauart, Steuerung und im Fahrverhalten deutlich vom Frontstapler. Laut DGUV Grundsatz 308-001 dürfen Flurförderzeuge nur von Personen geführt werden, die dafür ausgebildet und unterwiesen sind, unabhängig davon, wie lange der Staplerschein bereits besteht.
Die Zusatzqualifikation an sich verfällt nicht, sie gilt dauerhaft. Allerdings schreibt die DGUV Vorschrift 68 eine jährliche Unterweisung für Staplerfahrer vor. Dabei werden sicherheitsrelevante Themen, neue Vorschriften und Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag besprochen. Diese regelmäßige Auffrischungsschulung für Staplerfahrer sorgt dafür, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten werden und die Zusatzqualifikation gültig bleibt.
Nein, die Zusatzqualifikation für Schlepper berechtigt ausschließlich zum Führen dieses speziellen Staplers. Für andere Flurförderzeuge wie Frontstapler, Teleskopstapler, Schubmaststapler, Kommissionierstapler oder Hochregalstapler ist jeweils eine eigene Schulung mit separater Prüfung erforderlich.
Die theoretische Prüfung erfolgt im Anschluss an die Schulung in Form eines Multiple-Choice-Tests. Geprüft werden Themen wie Sicherheitsvorschriften, Fahrverhalten, Lastschwerpunkt, Geräteaufbau und Unfallverhütung. Die Auswertung findet direkt nach dem Test statt, Ihr Ergebnis erfahren Sie also sofort. Alle Fragen orientieren sich am DGUV Grundsatz 308-001.
Sie können sich sowohl als Privatperson als auch über Ihren Arbeitgeber für die Schlepper-Zusatzqualifikation anmelden. Unternehmen können mehrere Personen anmelden oder die Schulung direkt bei sich vor Ort durchführen.
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