Zusatzqualifikation Schubmaststapler in Augsburg, Ingolstadt und Bayern

Dauer: 1/2 Tag
Uhrzeit am Schulungstag: 12:30 - 16:30 Uhr
Ort: Augsburg, Ingolstadt oder in Ihrem Unternehmen
Preis pro Teilnehmer: 90,00 € zzgl. MwSt.,, Gruppenpreis auf Anfrage
Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahre)
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Schulung und Prüfung ausschließlich auf Deutsch)
Körperliche und geistige Eignung
gültiges Ausweisdokument
Nächste Termine
Zusatz II Schubmaststapler
Datum: 08.12.2025, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
90,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Zusatz II Schubmaststapler
Datum: 12.02.2026, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
90,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Zusatz II Schubmaststapler
Datum: 19.03.2026, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
90,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Zusatz II Schubmaststapler
Datum: 23.03.2026, Ingolstadt
✅ freie Plätze verfügbar
90,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
.png?width=800&height=600&name=Staplerschein%20(4).png)
Ablauf der Schulung
Theorieausbildung
Theoretische Prüfung
Prüfungsfragen zum Ankreuzen mit jeweils drei Auswahlmöglichkeiten und bei Bedarf mündliche Prüfung.
Praxisausbildung
Lernen des sicheren Fahrens, Rangieren und Stapeln mit dem Schubmaststapler in diversen Übungen.
Praktische Prüfung
Abschluss der Staplerausbildung durch die Fahrprüfung mit dem Gabelstapler. Prüfungsergebnisse werden direkt mitgeteilt.
Ziegler Leistungspaket
Warum ist die Zusatzqualifikation so wichtig?
Laut der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001 (“Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand”) dürfen nur Personen, die eine entsprechende Ausbildung mit Prüfung absolviert haben, selbstständig Flurförderzeuge bedienen. Für die Bedienung von speziellen Staplermodellen wie den Schubmaststapler wird neben dem Staplerschein Stufe 1 eine Erweiterung (Zusatzqualifikation II) benötigt, die in den Staplerschein eingetragen wird.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Auch wenn Sie bereits einen Staplerschein besitzen, ist eine Zusatzqualifikation für Schubmaststapler erforderlich, sobald Sie diesen speziellen Staplertyp bedienen möchten. Der Schubmaststapler unterscheidet sich in seiner Bauart, Steuerung und im Fahrverhalten deutlich vom Frontstapler. Laut DGUV Grundsatz 308-001 dürfen Flurförderzeuge nur von Personen geführt werden, die Dafür ausgebildet und unterwiesen sind, unabhängig davon, wie lange der Staplerschein bereits besteht.
Die Zusatzqualifikation an sich verfällt nicht, sie gilt dauerhaft. Allerdings schreibt die DGUV Vorschrift 68 eine jährliche Unterweisung für Staplerfahrer vor. Dabei werden sicherheitsrelevante Themen, neue Vorschriften und Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag besprochen. Diese regelmäßige Auffrischungsschulung für Staplerfahrer sorgt dafür, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten werden und die Zusatzqualifikation gültig bleibt.
Nein, die Zusatzqualifikation für Schubmaststapler berechtigt ausschließlich zum Führen dieses speziellen Staplers. Für andere Flurförderzeuge wie Frontstapler, Teleskopstapler, Hochregalstapler, Kommissionierstapler oder Seitenstapler ist jeweils eine eigene Schulung mit separater Prüfung erforderlich.
Die theoretische Prüfung erfolgt im Anschluss an die Schulung in Form eines Multiple-Choice-Tests. Geprüft werden Themen wie Sicherheitsvorschriften, Fahrverhalten, Lastschwerpunkt, Geräteaufbau und Unfallverhütung. Die Auswertung findet direkt nach dem Test statt, Ihr Ergebnis erfahren Sie also sofort. Alle Fragen orientieren sich am DGUV Grundsatz 308-001.
Sie können sich sowohl als Privatperson als auch über Ihren Arbeitgeber für die Schubmaststapler-Zusatzqualifikation anmelden. Unternehmen können mehrere Personen anmelden oder die Schulung direkt bei sich vor Ort durchführen.