Jährliche Unterweisung Stapler in Augsburg, Ingolstadt und Bayern
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Dauer: 2 Stunden
Uhrzeit am Schulungstag: 08:00 - 10:00 Uhr
Ort: Augsburg, Ingolstadt oder in Ihrem Unternehmen
Preis pro Teilnehmer: 65,00 € zzgl. MwSt.,, Gruppenpreis auf Anfrage
Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahre)
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Schulung und Prüfung ausschließlich auf Deutsch)
Körperliche und geistige Eignung
gültiges Ausweisdokument
Nächste Termine
Jährliche Unterweisung Stapler
Datum: 01.12.2025, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
65,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Stapler
Datum: 10.12.2025, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
65,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Stapler
Datum: 15.12.2025, Ingolstadt
✅ freie Plätze verfügbar
65,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Stapler
Datum: 18.12.2025, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
65,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Stapler
Datum: 08.01.2026, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
65,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Stapler
Datum: 15.01.2026, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
65,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Stapler
Datum: 29.01.2026, Ingolstadt
✅ freie Plätze verfügbar
65,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Jährliche Unterweisung Stapler
Datum: 03.02.2026, Ingolstadt
✅ freie Plätze verfügbar
65,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.

Ablauf der Schulung
Theorieunterweisung
Praxisteil
In Ihrem Unternehmen kann an die Theorieunterweisung auch ein praktischer Teil direkt am Stapler angehängt werden. Individuell anpassbar auf Ihr Unternehmen.
Ziegler Leistungspaket
Warum ist die jährliche Unterweisung so wichtig?
Die jährliche Unterweisung für Gabelstapler ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit beim Bedienen von Frontstaplern, Mitgänger-Flurförderzeugen, Seitenstapler, Schubmaststapler etc. zu gewährleisten. Laut dem Arbeitsschutzgesetz §12 und DGUV Vorschrift 1 dürfen nur Personen mit einer anerkannten Ausbildung und bestandener Prüfung sowie jährlichen Unterweisung selbstständig Flurförderzeuge führen. Die Schulung stellt sicher, dass Bediener auf dem aktuellen Wissensstand sind und dem Versicherungsschutz unterliegen und Stapler effizient einsetzen können.
Häufig gestellte Fragen
Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass Besitzer vom Staplerschein mindestens einmal im Jahr an einer Auffrischungsschulung bzw. jährlichen Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz §12 teilnehmen müssen um den Führerschein zu verlängern und dem Versicherungsschutz zu unterliegen. Die jährliche Unterweisung ist also ein Jahr gültig, bevor die Unterweisung wiederholt werden muss.
Ja, auch wenn Sie bereits einen Staplerschein besitzen, ist die jährliche Unterweisung gesetzlich vorgeschrieben. Der Staplerschein selbst berechtigt zwar zum Fahren von Flurförderzeugen, sichert aber nicht automatisch den vollständigen Versicherungsschutz und die Aktualität der Kenntnisse. Laut DGUV Vorschrift 68 und Arbeitsschutzgesetz §12 müssen Bediener von Gabelstaplern mindestens einmal pro Jahr an einer Auffrischungsunterweisung teilnehmen.
Die jährliche Staplerunterweisung vermittelt praxisnah alle relevanten Inhalte zu Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Fahrtechnik, Gerätetechnik und betrieblichen Besonderheiten, sodass Mitarbeitende sicher, effizient und gesetzeskonform arbeiten können.
Die jährliche Unterweisung ist eine kurzweilige Theorieunterweisung zur Auffrischung des Gabelstaplerscheins. Auf Wunsch kann bei Unternehmen vor Ort auf die Betriebsanweisung und individuellen Gegebenheiten vor Ort eingegangen werden oder auch ein praktischer Teil direkt am Flurförderzeug angehängt werden.