Mitgängerschein in Augsburg, Ingolstadt und Bayern

Dauer: 1/2 Tag
Uhrzeit am Schulungstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Ort: Augsburg, Ingolstadt oder in Ihrem Unternehmen
Preis pro Teilnehmer: 90,00 € zzgl. MwSt.,, Gruppenpreis auf Anfrage
Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahre)
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Schulung und Prüfung ausschließlich auf Deutsch)
Körperliche und geistige Eignung
gültiges Ausweisdokument
Nächste Termine
Mitgängerschein
Datum: 08.12.2025, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
99,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Mitgängerschein
Datum: 12.02.2026, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
99,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Mitgängerschein
Datum: 19.03.2026, Augsburg
✅ freie Plätze verfügbar
99,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
Mitgängerschein
Datum: 23.03.2026, Ingolstadt
✅ freie Plätze verfügbar
99,00 pro Teilnehmer, zzgl. MwSt.
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Ablauf der Schulung
Theorieausbildung
Theoretische Prüfung
Prüfungsfragen zum Ankreuzen mit jeweils drei Auswahlmöglichkeiten und bei Bedarf mündliche Prüfung.
Praxisausbildung
Mit dem elektrischen Nieder- und Hochhubwagen üben Sie in diversen Übungen das sichere Rangieren und Bedienen.
Praktische Prüfung
Abschluss der Mitgänger Ausbildung durch die Fahrprüfung. Prüfungsergebnisse werden direkt mitgeteilt.
Ziegler Leistungspaket
Warum ist der Mitgängerschein so wichtig?
Die Mitgängerschulung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit beim Bedienen von Mitgänger-Flurförderzeugen zu gewährleisten. Laut TRBS 1116 in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 308-001 dürfen nur Personen mit einer anerkannten Ausbildung und bestandener Prüfung selbstständig elektrisch betriebene Mitgänger-Flurförderzeuge wie Niederhubwagen oder Hochhubwagen ohne Mitfahrgelegenheit führen. Die Schulung stellt sicher, dass Bediener die erforderlichen Kenntnisse zu Arbeitssicherheit, Gerätetechnik und Unfallverhütung besitzen und Flurförderzeuge rechtssicher und effizient einsetzen können.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Der Staplerschein berechtigt nur zum Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand, nicht jedoch von Mitgänger-Flurförderzeugen ohne Mitfahrgelegenheit. Für den sicheren und gesetzeskonformen Einsatz von elektrischen Niederhubwagen und Hochhubwagen ist daher ein eigener Mitgängerschein gemäß TRBS 1116 und DGUV Grundsatz 308-001 erforderlich.
Der Führerschein selbst behält lebenslang seine Gültigkeit, jedoch schreibt die DGUV Vorschrift 1 eine jährliche Unterweisung vor. Diese muss absolviert werden, damit Bediener dem Versicherungsschutz unterliegen und damit der Schein verlängert wird.
Sie können den Staplerschein für Anfänger sowohl als Privatperson als auch über Ihren Arbeitgeber erwerben. Unternehmen haben die Möglichkeit, mehrere Mitarbeiter gesammelt anzumelden oder die Schulung direkt im eigenen Betrieb durchführen zu lassen. Privatpersonen können sich für den Staplerschein für Anfänger anmelden, der Kurs für Fortgeschrittene ist ausschließlich für Firmenkunden.
Die Schulung umfasst elektronische Niederhubwagen und elektrische Hochhubwagen ohne Mitfahrgelegenheit (Stand- oder Sitzplattform), also alle Flurförderzeuge, die geführt werden, auf denen aber als Bediener nicht mitgefahren wird.
Ja. Die Teilnahme ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen möglich. Privatpersonen erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen Führerschein und ein Zertifikat. Unternehmen können mehrere Personen anmelden oder die Schulung kann direkt im Unternehmen vor Ort stattfinden.