Zusatzqualifikation Schubmaststapler in Augsburg, Ingolstadt und Bayern

Schubmast

Dauer: 1/2 Tag

Uhrzeit am Schulungstag: 12:30 - 16:30 Uhr

Ort: Augsburg, Ingolstadt oder in Ihrem Unternehmen

Preis pro Teilnehmer: 90,00 € zzgl. MwSt.,, Gruppenpreis auf Anfrage

Mindestalter: 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken ab 16 Jahre)

Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Schulung und Prüfung ausschließlich auf Deutsch)

Körperliche und geistige Eignung

gültiges Ausweisdokument

Nächste Termine

Erweitern Sie Ihren Staplerschein mit der Zusatzqualifikation für Schubmaststapler bei Ziegler Gabelstapler - Ihrem Schulungszentrum in Augsburg und Ingolstadt oder direkt bei Ihnen im Unternehmen vor Ort in Bayern. Diese Zusatzqualifikation ist von der Berufsgenossenschaft (DGUV Grundsatz 308-001) vorgeschrieben, wenn Sie Schubmaststapler oder andere spezielle Flurförderzeuge sicher und gesetzeskonform bedienen möchten. Unsere praxisorientierte Weiterbildung richtet sich an Staplerfahrer mit Staplerschein Stufe 1, Privatpersonen, Firmenkunden und Logistikmitarbeiter. Mit der Staplerschein Zusatzqualifikation Stufe 2 erwerben Sie die anerkannte Befähigung zum sicheren Umgang mit Schubmaststaplern - gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft.
Staplerschein (4)

Ablauf der Schulung

Nach DGUV Grundsatz 308-001. Nach erfolgreichem Bestehen der beiden Prüfungen erhalten Sie das offizielle Zertifikat für die Bedienung von Schubmaststaplern und den Eintrag in Ihren Führerschein.
Theorie (1)

Theorieausbildung

Vermittlung gesetzlicher Grundlagen, Sicherheitsvorschriften und Gefahrenvermeidung.
Theorie

Theoretische Prüfung

Prüfungsfragen zum Ankreuzen mit jeweils drei Auswahlmöglichkeiten und bei Bedarf mündliche Prüfung.

Schubmast

Praxisausbildung

Lernen des sicheren Fahrens, Rangieren und Stapeln mit dem Schubmaststapler in diversen Übungen.

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Praktische Prüfung

Abschluss der Staplerausbildung durch die Fahrprüfung mit dem Gabelstapler. Prüfungsergebnisse werden direkt mitgeteilt.

Ziegler Leistungspaket

Mit uns profitieren Sie von einem rundum professionellen Schulungserlebnis. Erfahrene und qualifizierte Dozenten, praxisnahe Ausbildung, Teilnehmerzertifikat und Führerschein nach erfolgreichem Abschluss. Verpflegung mit Heiß- und Kaltgetränken inklusive. Schulung nach aktuellen DGUV-Richtlinien. Unsere Schulung ist auch vor Ort in Ihrem Unternehmen möglich inklusive individuelle Termine und Abläufe für Firmenkunden.

Warum ist die Zusatzqualifikation so wichtig?

Laut der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001 (“Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand”) dürfen nur Personen, die eine entsprechende Ausbildung mit Prüfung absolviert haben, selbstständig Flurförderzeuge bedienen. Für die Bedienung von speziellen Staplermodellen wie den Schubmaststapler wird neben dem Staplerschein Stufe 1 eine Erweiterung (Zusatzqualifikation II) benötigt, die in den Staplerschein eingetragen wird.

Staplerschein (2)

Häufig gestellte Fragen

Wird die Zusatzqualifikation auch benötigt, wenn ich meinen Staplerschein schon länger besitze?

Ja. Auch wenn Sie bereits einen Staplerschein besitzen, ist eine Zusatzqualifikation für Schubmaststapler erforderlich, sobald Sie diesen speziellen Staplertyp bedienen möchten. Der Schubmaststapler unterscheidet sich in seiner Bauart, Steuerung und im Fahrverhalten deutlich vom Frontstapler. Laut DGUV Grundsatz 308-001 dürfen Flurförderzeuge nur von Personen geführt werden, die Dafür ausgebildet und unterwiesen sind, unabhängig davon, wie lange der Staplerschein bereits besteht.

Wie oft muss die Zusatzqualifikation aufgefrischt werden?

Die Zusatzqualifikation an sich verfällt nicht, sie gilt dauerhaft. Allerdings schreibt die DGUV Vorschrift 68 eine jährliche Unterweisung für Staplerfahrer vor. Dabei werden sicherheitsrelevante Themen, neue Vorschriften und Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag besprochen. Diese regelmäßige Auffrischungsschulung für Staplerfahrer sorgt dafür, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten werden und die Zusatzqualifikation gültig bleibt.

Darf ich nach der Teilnahem an der Zusatzqualifikation für Schubmaststapler auch andere Staplertypen fahren?

Nein, die Zusatzqualifikation für Schubmaststapler berechtigt ausschließlich zum Führen dieses speziellen Staplers. Für andere Flurförderzeuge wie Frontstapler, Teleskopstapler, Hochregalstapler, Kommissionierstapler oder Seitenstapler ist jeweils eine eigene Schulung mit separater Prüfung erforderlich.

Wie wird die theoretische Prüfung abgenommen?

Die theoretische Prüfung erfolgt im Anschluss an die Schulung in Form eines Multiple-Choice-Tests. Geprüft werden Themen wie Sicherheitsvorschriften, Fahrverhalten, Lastschwerpunkt, Geräteaufbau und Unfallverhütung. Die Auswertung findet direkt nach dem Test statt, Ihr Ergebnis erfahren Sie also sofort. Alle Fragen orientieren sich am DGUV Grundsatz 308-001.

Kann ich mich auch als Privatperson anmelden oder nur über den Arbeitgeber?

Sie können sich sowohl als Privatperson als auch über Ihren Arbeitgeber für die Schubmaststapler-Zusatzqualifikation anmelden. Unternehmen können mehrere Personen anmelden oder die Schulung direkt bei sich vor Ort durchführen.

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